Anteilige Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen
Osteopathische Behandlungen werden von vielen Krankenkassen bereits anteilig übernommen.
Der Bundesverband Osteopathie e. V. (BVO) führt eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die osteopathische Leistungen der bvo-Vollmitglieder anteilig übernehmen.
Falls Sie bei einer dieser Krankenkassen versichert sind, können Sie sich dort über die detaillierten Bedingungen informieren. Alternativ können Sie natürlich auch mich direkt ansprechen. Als BVO-Vollmitglied verfüge ich über die aktuellen Informationen zur Kostenerstattung.